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Gebühren und Kostenübernahme



Immer mehr Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Deswegen fragen Sie vor einer Behandlung bitte bei Ihrer Krankenkasse nach und informieren Sie sich über aktuelle Veränderungen.

Bei gesetzlich Versicherten ist es zu beachten: die osteopathische Behandlung wird vorab durch einen Arzt veranlasst. Eine formlose ärztliche Bescheinigung, wie zum Beispiel ein Privatrezept oder formlose Bestätigung, ist vorzulegen.

Private Kassen erstaten die Kosten je nach Vertrag. Die Behandlung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Die Behandlungen werden in bar nach jeder Behandlung bezahlt.

Sie erhalten zum Schluß der Behandlung eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse vorlegen können.



Yanina Gerasymchyk


Bahnhofstrasse, 27 • D-36381 Schlüchtern
Tel. 06661-9196050 • Mobil: 0171-4107354

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